Rechtsprechung
BFH, 17.02.2010 - II R 5/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin - Zweitwohnungsbegriff i. S. d. Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes
- openjur.de
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin; Zweitwohnungsbegriff i.S.d. Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes
- Bundesfinanzhof
GG Art 105 Abs 2a, ZwWoStG BE § 1, ZwWoStG BE § 2, ZwWoStG BE § 4 Abs 2, MeldeG BE § 16, MeldeG BE § 17
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin - Zweitwohnungsbegriff i.S.d. Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes
- Bundesfinanzhof
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin - Zweitwohnungsbegriff i.S.d. Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 105 Abs 2a GG, § 1 ZwWoStG BE, § 2 ZwWoStG BE, § 4 Abs 2 ZwWoStG BE, § 16 MeldeG BE
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin - Zweitwohnungsbegriff i.S.d. Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes - IWW
- Betriebs-Berater
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin - Zweitwohnungsbegriff i. S. d. Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes
- rewis.io
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin - Zweitwohnungsbegriff i.S.d. Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes
- rewis.io
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin - Zweitwohnungsbegriff i.S.d. Berliner Zweitwohnungsteuergesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltung des melderechtlichen Wohnungsbegriffs für die Erstwohnung als auch für die Zweitwohnung nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz; Beschränkung der Zweitwohnungsteuerpflicht auf Inhaber einer Erstwohnung mit eigener Verfügungsbefugnis; Zweitwohnungsteuer als ...
- datenbank.nwb.de
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Melderechtlicher Wohnungsbegriff i. S. der Zweitwohnungsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zweitwohnungsteuer für Berliner Studentenwohnung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Geltung des melderechtlichen Wohnungsbegriffs für die Erstwohnung als auch für die Zweitwohnung nach dem Berliner Zweitwohnungsteuergesetz; Beschränkung der Zweitwohnungsteuerpflicht auf Inhaber einer Erstwohnung mit eigener Verfügungsbefugnis; Zweitwohnungsteuer als ...
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zweitwohnungsteuer für Studentenzimmer in Berlin
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Studentenwohnung in Berlin steuerpflichtig
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung in Berlin
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2007 - 14 K 10476/02
- BFH, 27.06.2008 - II B 20/08
- BFH, 17.02.2010 - II R 5/08
Papierfundstellen
- BFHE 229, 572
- NVwZ 2010, 1047
- BB 2010, 1373
- DB 2010, 1163
- DB 2010, 21
- DB 2010, 7
- BStBl II 2010, 889
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 01.10.2008 - II B 16/08
Zweitwohnungsteuer in Berlin: Ehemaliges Kinderzimmer als …
Auszug aus BFH, 17.02.2010 - II R 5/08
Damit gilt sowohl für die Erst- oder Hauptwohnung als auch für die Zweit- oder Nebenwohnung derselbe Wohnungsbegriff des § 16 BlnMeldeG (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Oktober 2008 II B 16/08, BFH/NV 2009, 53).Die Zweitwohnungsteuer ist nicht mit einer Luxussteuer gleichzusetzen (BFH-Entscheidungen vom 1. August 2001 II R 71/99, BFH/NV 2002, 232, und in BFH/NV 2009, 53).
Daher können auch solche Zweitwohnungen in die Besteuerung einbezogen werden, die aus Gründen der Ausbildung bewohnt werden (BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 53).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BFH, 17.02.2010 - II R 5/08
Die Zweitwohnungsteuer ist als Aufwandsteuer i.S. des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1983 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325, 346). - BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 7.08
Aufwandsteuer, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnungsabgabe, persönliche …
Auszug aus BFH, 17.02.2010 - II R 5/08
Entscheidend ist allein, dass mit der Erstwohnung das Grundbedürfnis Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs abgedeckt wird (vgl. z.B. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2008 9 C 14/07, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2009, 532; vom 13. Mai 2009 9 C 7/08, NVwZ 2009, 1437).
- BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 14.07
Aufwandsteuer; Aufwand; Zweitwohnungssteuer; Hauptwohnung; Nebenwohnung; …
Auszug aus BFH, 17.02.2010 - II R 5/08
Entscheidend ist allein, dass mit der Erstwohnung das Grundbedürfnis Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs abgedeckt wird (vgl. z.B. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2008 9 C 14/07, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2009, 532; vom 13. Mai 2009 9 C 7/08, NVwZ 2009, 1437). - BFH, 05.03.1997 - II R 28/95
Zweitwohnungsteuer Hamburg
Auszug aus BFH, 17.02.2010 - II R 5/08
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Erstwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BFH-Urteile vom 5. März 1997 II R 28/95, BFHE 182, 243, BStBl II 1997, 469;… vom 27. August 2003 II R 53/01, BFH/NV 2004, 546). - BFH, 01.08.2001 - II R 71/99
Zweitwohnungssteuer - Mietvertrag - Vermietung
Auszug aus BFH, 17.02.2010 - II R 5/08
Die Zweitwohnungsteuer ist nicht mit einer Luxussteuer gleichzusetzen (BFH-Entscheidungen vom 1. August 2001 II R 71/99, BFH/NV 2002, 232, und in BFH/NV 2009, 53). - FG Berlin-Brandenburg, 27.11.2007 - 14 K 10476/02
Berliner Zweitwohnungsteuer - Innehaben einer Zweitwohnung als Ausdruck …
Auszug aus BFH, 17.02.2010 - II R 5/08
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 578 veröffentlicht. - BFH, 27.08.2003 - II R 53/01
Zweitwohnungssteuer Hamburg; HZwStG
Auszug aus BFH, 17.02.2010 - II R 5/08
Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Erstwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (BFH-Urteile vom 5. März 1997 II R 28/95, BFHE 182, 243, BStBl II 1997, 469; vom 27. August 2003 II R 53/01, BFH/NV 2004, 546).
- BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15
Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz …
Gegenstand der Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG ist die Verwendung von Einkommen für den persönlichen Lebensbedarf, in der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 114, 316 ; 145, 171 ; siehe auch BVerwGE 143, 301 ; BFHE 229, 572 ). - VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall …
Dabei muss der Inhaber der Zweitwohnung hinsichtlich der Erstwohnung auch nicht verfügungsberechtigt sein und es ist auch nicht auf die einzelnen Umstände der Benutzung der Hauptwohnung abzustellen, da es (bundesrechtlich) nur darauf ankommt, dass mit der Erstwohnung das Grundbedürfnis Wohnen als Teil des persönlichen Lebensbedarfs abgedeckt, was regelmäßig die in der Anmeldung als Hauptwohnung zum Ausdruck gebrachte vorwiegende Benutzung indiziert (BVerwG, U.v. 17.9.2008 - 9 C 17/07, BVerfG, B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 und BFH, U. v. 17.2.2010 - II R 5/08 - juris).